Der Umfang der Betreuung durch unsere Hunde- Katzenpension wird jeweils individuell im Vorfeld festgelegt und im Betreuungsvertrag schriftlich
festgehalten.
Der Tierhalter hat bei Abschluss des Betreuungsvertrages der Hunde- Katzenpension sämtliche für die Betreuung des Tieres relevanten Informationen zur
Verfügung zu stellen und darauf zu achten dass diese im Betreuungsvertrag auch schriftlich festgehalten werden. Diese Informationen betreffen insbesondere Eigenschaften des Tieres (z.B. Bissigkeit,
Angst in bestimmten Situationen, Verhalten gegenüber anderen Hunden / Katzen und /oder anderen Tieren, Verhalten gegenüber Menschen, extremes Graben oder Klettern), Krankheit des Tieres und
erforderliche Sonderbehandlung bei der Verabreichung von Futter und Medikamenten. Werden keine Angaben betreffend Sonderbehandlung des Tieres bei der Fütterung festgehalten, wird die Hunde-
Katzenpension das Tier mit hochwertigem Futter versorgen.
Alle bei uns aufgenommenen Tiere müssen einen gültigen Impfschutz aufweisen und diesen durch ihren Impfpass belegen. Der Impfpass ist bei jedem
Aufenthalt mitzubringen und wird bei der Rückgabe des Tieres wieder ausgehändigt. Sollte eine Entwurmung / Entflohung während der Betreuung erforderlich werden, wird diese von uns auf Kosten des
Tierhalters durchgeführt.
Gesundheit:Es werden nur Tiere ohne ansteckende Krankheiten angenommen.Der
Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Tieres ist ausdrücklich vom Tierhalter bekannt zu geben. Das Hundetrainings- und Betreuungszentrum übernimmt keine Haftung für kranke Tiere und
deren Folgen.
Voraussetzung für die Betreuung eines Tieres ist weiters der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Der Tierhalter haftet jedenfalls für alle
von seinem Tier während seines Aufenthalts verursachten Schäden, welche nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Sollte im Betreuungszeitraum ein Tier erkranken, sich verletzen oder eine tierärztliche Untersuchung notwendig sein, wird primer der vom Tierhalter
genannte Tierarzt eingeschaltet.Sollte bei der Aufnahme kein betreuender Tierarzt genannt worden sein bzw. dieser nicht erreichbar sein, wird die Hunde-
Katzenpension einen Tierarzt oder eine Tierklinik unseres Vertrauens konsultiert. Sämtliche hierfür angefallenen Kosten sind vom Tierhalter zu übernehmen.
Für Erkrankungen, Verletzungen, Entlaufen, Diebstahl, oder Ableben eines Tieres während des Aufenthalts besteht für die Hunde- Katzenpension nur eine
Haftung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Verhalten, ebenso für Folgeschäden, resultierend aus Erkrankungen oder Entlaufen des Tieres.
Die Übernahme und Übergabe des Tieres erfolgt ausschließlich nach den vorgegebenen Zeiten.
Sollte der Tierhalter das Tier nicht zum vereinbarten Termin abholen, übernimmt die Hunde- Katzenpension die weitere Betreuung des Tieres für maximal 7
Tage. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Tier ins Tierheim abgegeben. Die in diesen Zusammenhang entstandenen Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
Im Hinblick auf die nur begrenzt zur Verfügung stehende Anzahl von Betreuungsplätzen, müssen wir im Falle einer kurzfristigen Stornierung anteilige
Gebühren verrechnen. Bei Stornierung bis drei Wochen vor dem Aufnahmedatum entstehen keine Gebühren. Bei Stornierung bis eine Woche vor dem Aufnahmedatum verrechnen wir 50%, bei Stornierung innerhalb
einer Woche vor dem Aufnahmedatum verrechnen wir 100% der Kosten. Die kompletten Kosten werden auch dann verrechnet, wenn der Hund später als vereinbart übergeben oder
vorzeitig abgeholt wird.
Der Tierhalter bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnis und den Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche
auch bei jedem weiteren Aufenthalt des Tieres als vereinbart gelten.